Behandlungsschwerpunkt
Akut- und forensische Psychiatrie

Unbehandelte psychische Störungen können so extreme Auswirkungen haben, dass Patienten, die darunter leiden, sich selbst aber vor allem auch andere schädigen, verletzen oder sogar töten. Im Neuropsychiatrischen Zentrum betreuen wir im Rahmen der Akut- und Forensik-Sprechstunde auch Patienten, die im Rahmen einer schwerwiegenden psychischen Störung Delikte begangen haben, weil wir wissen, dass das nicht der Mensch war, der so etwas tat, sondern eine Erkrankung – und dass durch eine Behandlung eine Besserung erreicht werden kann.

Psychiatrische Behandlung im NPZ

Behandlungsschwerpunkt Akut- und forensische Psychiatrie

Unbehandelte psychische Störungen können so extreme Auswirkungen haben, dass Patienten, die darunter leiden, sich selbst aber vor allem auch andere schädigen, verletzen oder sogar töten. Im Neuropsychiatrischen Zentrum betreuen wir im Rahmen der Akut- und Forensik-Sprechstunde auch Patienten, die im Rahmen einer schwerwiegenden psychischen Störung Delikte begangen haben, weil wir wissen, dass das nicht der Mensch war, der so etwas tat, sondern eine Erkrankung – und dass durch eine Behandlung eine Besserung erreicht werden kann.

Es erscheint kaum vorstellbar, dass durch den Verlust des Bezugs zur Realität nicht nur Verwirrtheitszustände auftreten können, wie wir das durchaus bei Menschen mit Demenz-Syndrom häufig sehen, sondern auch weitreichende Verhaltensstörungen. Wenn die eigene Überzeugung felsenfest bestätigt, dass man selbstbestimmte Aufträge oder Aufgaben hat, dass überirdische Mächte, Stimmen aus dem Weltall, Götter, Engel oder Teufel mit einem sind oder gegen einen sind, wenn sich und korrigierbar die Überzeugung festsetzt, dass ein oder mehrere andere Menschen die Kontrolle übernehmen oder sich selbst als Macht positionieren, wenn man sich enorm in die Enge getrieben fühlt durch solche fehlerhaften, von psychischen Störungen verursachten Vorstellungen und Überzeugungen, dann kann es in der eigenen Wahrnehmung nur folgerichtig sein, sich zu wehren, vermeintlich Böses abzuwenden und es kann durchaus richtig sein, für den Schutz der eigenen Person oder anderer auch Gewalt anzuwenden.

Es ist für Menschen, die selbst nicht von einer psychotischen Wahrnehmungsstörung oder einer wahnhaften Überzeug betroffen sind, kaum vorstellbar, unter welchem Druck und welcher Belastung die Menschen leiden müssen, die solchen Zuständen ausgesetzt sind. Immer wieder das Gefühl zu entwickeln, beobachtet, verfolgt, bestohlen, kontrolliert oder gar gesteuert zu werden, ist kein Spaß und ist nicht lächerlich. Es ist unsere therapeutische und menschliche Überzeugung, dass die Gesellschaft – wir alle – vor den Folgen solcher irrealer Gedanken, Überzeugungen und Wahrnehmungen geschützt werden müssen; und wir sind davon überzeugt, dass dieser Schutz gleichzeitig die Rechte der betroffenen Patienten berücksichtigen muss. Hierbei muss immer wieder abgewogen werden zwischen einem Recht auf Krankheit einerseits und einem Recht auf Freiheit und Leben in der Mitte der Gesellschaft andererseits. Letzteres geht bei Menschen mit psychotischen Störungen und aggressiven Potentialen oftmals nur mit einer Behandlung – und so kristallisiert sich heraus, dass die Betroffenen selbst, aber auch wir als Behandler und Berater, wie auch Angehörige, Betreuer und die Beteiligten im Rechtssystem überlegen und entscheiden müssen, ob Behandlung oder Freiheit wichtiger ist.

Die Forensik als psychiatrische Behandlungsdisziplin versteht sich bei uns im Zentrum als Medizin für die Betroffenen, als Chance, sich neu zu konsolidieren, zu finden und dann mit sich und der Gesellschaft im Reinen neu anzufangen. Das fordert oftmals eine ganze Menge, aber es lohnt sich unbedingt.

Typische psychiatrische Störungsbilder in der
Akut- und Forensik-Sprechstunde

Psychosen mit Realitätsverlust

Wenn die psychischen Störungen nicht nur zu einem Realitätsverlust führen, sondern aus Ängsten, wahnhaften Überzeugungen oder einem halluzinationsgetriebenen Sendungsbewusstsein aggressive, selbstverletzende und vor allem andere verletzende oder schädigende Handlungen auslösen, ist eine Behandlung in der Forensik richtig und wichtig.

Ausgeprägte bipolare affektive Störungen

Üblicherweise führen affektive Störungen nicht zu fremdschädigendem Verhalten. Bei einer ausgeprägten bipolare Störung, in einem manischen Rauschzustand, kann es aber schon zu gefährlichen Verhaltensmustern kommen, die dann Delikte hervorrufen, bei denen Dritte zu Schaden kommen. In der Regel enden solche manischen Symptome aber nach einigen Tagen bis Wochen und die Patienten sind schwergradig erschrocken, betroffen und schuldbewusst über den von Ihnen verursachten Schaden. Wir versuchen das erneute Auftreten solcher Episoden gemeinsam mit dem Patienten zu verhindern.

Sucht

In der Akut- und Forensik-Sprechstunde ist nahezu immer die Suchterkrankung eine stoffgebundene, meist Drogen-bezogene Abhängigkeit und es sind oftmals Delikte begangen worden, die im Kontext mit Intoxikationen und damit einhergehendem Steuerungsverlust oder bei Entzug und damit verbundener Beschaffungskriminalität („Suchtdruck“) ausgelöst sind.

Persönlichkeitsstörungen

Mit diesem Begriff werden auffällige Verhaltens-, Denk- und Erlebnismuster beschrieben, die die Betroffenen oft schon seit der Jugend begleiten und teilweise erhebliche Beeinträchtigungen im Alltag mit sich bringen können.

Trauma und Traumafolgestörungen

Auf entsprechende Erlebnisse – entweder einmalig von massivem Ausmaß oder auch langandauernd und immer wieder auftretend – kommt es zu psychischen Veränderungen in Erleben und Verhalten, die als Traumafolgestörungen beschrieben werden.